Sie planen Ihre eigenen vier Wände energetisch zu sanieren oder ein neues Eigenheim zu schaffen nach der vorgeschriebenen Energie-Einsparverordnung.

ENERGIE SPAREN

ENERGIE SPAREN

Sie planen Ihre eigenen vier Wände energetisch zu sanieren oder ein neues Eigenheim zu schaffen nach der vorgeschriebenen Energie-Einsparverordnung.

Energie sparen wird honoriert.

Durch den Austausch der Fenster können beträchtliche Wärmemengen eingespart werden. Für eine Fenster-Modernisierung mit all ihren Vorteilen gibt es deshalb staatliche Förderungen. Wer seine Fenster sanieren lassen möchte, kann von Zuschüssen und Förderkrediten profitieren.
Zur Förderung muss ein bestimmtes Maß an Wärmedämmung erreicht werden. Daher ist es notwendig, hierbei zu sehr gut isolierenden Fenstern zu greifen. Generell gibt es mehrere Möglichkeiten zur Förderung einer Sanierung und im Speziellen auch zur Förderung neuer Fenster. Allen voran gibt es zwei wichtige staatliche Förder-Institutionen, die deutschlandweit Zuschüsse und günstige Kredite bereitstellen.
Dies sind das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Außerdem gibt es häufig regionale Förderprogramme von örtlichen Kommunen oder Städten. 
Eine weitere Möglichkeit der Förderung besteht darin, die Kosten einer Sanierung in der Einkommenssteuererklärung geltend zu machen. So können Sie Steuern sparen und auf diese Weise eine Förderung erhalten. Ein großer Vorteil dieser Förderung ist, dass man sie auch nach dem Einbau neuer Fenster noch beantragen kann. Ein zertifizierter Energieberater (Energie-Effizienz-Experten) weiß genau, welche Förderungen für Ihre neuen Fenster in Frage kommen. Er beantragt auch für Sie die BAFA-Förderung bzw. stellt Ihnen eine Bescheinigung aus, die Sie für einen KfW-Kredit benötigen. 
Seit Beginn 2021 gilt für die Fenster-Förderung die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude” in der Variante Einzelmaßnahme (BEG EM). Das Programm ist ganz neu aufgesetzt worden.
Mit ihm fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) neue Fenster im Bestandsgebäude mit 20 Prozent. Die bisherige Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW 430) kann seither für den Fenstertausch als Einzelmaßnahme nicht mehr in Anspruch genommen werden.
Um eine Fenster-Förderung vom BAFA zu bekommen, müssen mehrere wichtige Bedingungen eingehalten werden. Allen voran müssen die neuen Fenster über einen U-Wert von < 0,95 W/(m²K) oder niedriger verfügen. Die Gesamtinvestition muss zwischen 2.000 Euro (Bagatellgrenze) und 60.000 Euro (Förderhöchstgrenze) liegen und es muss ein Energie-Effizienz-Experte (Energieberater) eingebunden werden. Beachten Sie außerdem, dass keine Förderung im Nachhinein beantragt werden kann, sondern immer vor Sanierungs-Beginn.
Übrigens: Für Fenster im Neubau gibt es derzeit keine BAFA-Förderung. In diesem Fall kann seit Juli 2021 nur der zinsgünstige KfW-Kredit 262 in Anspruch genommen werden - mit einem Tilgungszuschuss von 20 Prozent. Mehr dazu lesen Sie im folgenden Abschnitt.
Hier geht`s zum Förderwegweiser Energieeffizient der BAFA
 
Als Alternative zur BAFA-Förderung gibt es auch weiterhin zinsgünstige Förderkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Diese eignen sich besonders dann, wenn das nötige Kapital nicht zur Verfügung steht.
Je nachdem, ob es um neue Fenster im Altbau oder einen kompletten Neubau geht, stehen verschiedene Optionen zur Wahl. Allen voran der KfW-Kredit 262 für Einzelmaßnahmen, wobei es auch Alternativen gibt, wenn die neuen Fenster dazu führen, dass das Haus einen Effizienzhaus-Standard erreicht. Dann wiederum kommt der KfW-Kredit 261 oder der Zuschuss 461 in Frage.
Wenn Sie nur ihre alten Fenster durch moderne neue Fenster ersetzen lassen möchten, eignet sich für diese Einzelmaßnahme sich der KfW-Kredit 262. Damit können Sie ein Darlehen von bis zu 60.000 Euro bekommen, das einen Tilgungszuschuss von 20 Prozent beinhaltet. Die maximale Förderung beträgt demnach 12.000 Euro pro Wohneinheit.
Haben Sie eine Komplettsanierung (unter anderem mit Fenstertausch) ins Auge gefasst und erreichen Sie damit einen KfW-Effizienzhausstandard, können Sie mit dem Kredit 261 einen Kredit von bis zu 150.000 Euro bekommen. Die Höhe des Tilgungszuschusses bemisst sich nach den Stufen der Effizienzhaus-Standards und reicht von 25 Prozent (KfW-Effizienzhaus Denkmal) bis zu 50 Prozent (KfW-Effizienzhaus 40), also maximal 75.000 Euro. Wenn Sie über ausreichend Kapital verfügen, können Sie mit dem Programm KfW 461 einen einmaligen Zuschuss von ebenfalls bis zu 75.000 Euro bekommen.
Planen Sie einen kompletten Neubau, können zwar nicht die Fenster einzeln als solches gefördert werden, es gibt jedoch eine Alternative. Erfüllt Ihr Haus (mit den Fenstern als Bestandteil der Gebäudehülle) die energetischen Vorgaben eines KfW-Effizienzhauses, können Sie auch für den Neubau den KfW-Kredit 261 in Anspruch nehmen. Es gelten jedoch leicht veränderte Konditionen als bei der Sanierung zum Effizienzhaus. Die Zinssätze für die KfW-Kredite variieren.
Ihre Hausbank kümmert sich dann um die letztendliche Finanzierung. Sobald Sie eine Zusage der KfW bzw. Ihrer Hausbank erhalten haben, können Sie mit der Sanierung beginnen. Nach Abschluss des Projekts muss der Energie-Effizienz-Experte die Durchführung bestätigen, damit Sie den Tilgungszuschuss erhalten.
Weitere Infos unter ...
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/
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